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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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Fristlose Kündigung - Vorwurf: Verzehr von übrig gebliebenen Patientenessen

29.09.2010: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - PM vom 16.11.2010
Aktenzeichen: 3 Sa 233/10

Verzehrt ein in einem Krankenhaus langjährig beschäftigter und bislang unbescholtener Arbeitnehmer ein Stück einer Patientenpizza sowie einen nicht verbrauchten Rest einer Patientenportion Gulasch, rechtfertigt dies in aller Regel nicht dessen fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden und deshalb nicht mehr aufgeklärt, ob die Vorwürfe zutreffen.