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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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BGH: Eigenes Vermögen muss nicht immer für den Elternunterhalt verwendet werden

20.07.2011: Dr. iur. Jochen Leibold, Ass. Katharina Grau - Rechtsanwälte Dr. Leibold & Schmid GbR, Nürtingen
Quelle: Bundesgerichtshof
Quelldatum: 30.08.2006
Aktenzeigen: XII ZR 98/04

Derzeit häufen sich in unserer Kanzlei die Fälle der Inanspruchnahme kommunaler Leistungsträger, die Elternunterhalt anfordern. In einigen Fällen wird den Eltern die grobe Verletzung eigener Unterhaltspflichten sowie die Verletzung von Betreuungs-und Beistandspflichten vorgeworfen ( § 1611 Abs. 1 BGB ). Sofern dies nicht vorliegt, ergeben sich Schwierigkeiten aufgrund der faktischen Mithaftung der Schwiegerkinder, die nicht verfassungskonform ist. Eine komplizierte Berechnung schließt sich an. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist hier zwingend geboten, zumal die zuständige Behörde keinen Finger breit konzessionsbereit ist.