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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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Vollstreckung trotz Insolvenz

20.07.2011: Dr. iur. Jochen Leibold, Ass. Katharina Grau - Rechtsanwälte Dr. Leibold & Schmid GbR, Nürtingen
Urteil des AG Leonberg vom 01.07.2011 - Aktenzeichen 7 C 949/10 (nicht rechtskräftig)

Auch wenn der Schuldner sich in der Insolvenz mit angestrebter Restschuldbefreiung befindet, gibt es für Gläubiger noch eine Chance. Beruht ihre Forderung auf vorsätzlich unerlaubter Handlung (z. B. Betrug oder Untreue) besteht die Möglichkeit, genau dies zur Insolvenztabelle feststellen lassen. Damit ist trotz der Restschuldbefreiung für den Gläubiger der Weg frei für eine Zwangsvollstreckung im Anschluss an die Wohlverhaltensperiode (§ 302 Nr. 1 InsO). Die Herbeiführung einer derartigen Entscheidung ist nicht ganz so unkompliziert wie dies nach den Entscheidungsgründen des Amtsgerichts Leonberg aussieht. Im Vorfeld war ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingestellt worden, so dass es einer Entscheidung eines Zivilrichters bedurfte, um die Rechtslage wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Auch ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung war gescheitert.