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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich – rückwirkend ab Mitte 2009

18.03.2011: Bundesministerium der Justiz - PM vom 18.03.2011

Alle nichtehelichen Kinder erben genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft feststeht. Dies teilt das Bundesministerium der Justiz mit. Selbstverständlich steht ihnen auch ein Recht auf den Pflichtteil zu, falls der Vater seine Erben durch Testament oder Erbvertrag bestimmt und das nichteheliche Kind dabei nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Neuregelung gilt für alle Erbfälle, die sich seit dem 29. Mai 2009 ereignet haben.