Auf dieser Seite lesen Sie kommentierte neue Entscheidungen und Urteile aus den von uns betreuten Rechtsgebieten.

Ferner finden Sie persönliche Beiträge, aber auch Rechtshistorisches, soweit dies eine Verbindung mit unserer Kanzlei hat.

Ältere Beiträge finden Sie im News Archiv am Fuß der Seite.

News zu: Arbeitsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Erbrecht - Wirtschaftsrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht - Bank- und Kapitalmarktrecht u.a.
Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

55

Mutter und Vater bleiben auch Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie in Afghanistan leben und dort nur schwer zu erreichen sind

24.02.2011: Oberlandesgericht Koblenz - PM vom 22.03.2011
Aktenzeichen: 11 UF 153/11

Eine Vormundschaft für ein Kind muss nicht allein deshalb eingerichtet werden, weil die Eltern im Ausland wohnen und dort nur schwer zu erreichen sind. Die Eltern bleiben in diesem Fall auch dann Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie deren Ausübung einer dritten Person übertragen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Der Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft für ein 10-jähriges Kind aus Afghanistan wurde daher zurückgewiesen. Das Kind lebt seit mehreren Jahren in Deutschland, die Eltern leben in Afghanistan und sind dort nur schwer zu erreichen.