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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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Versicherungsmakler weigert sich, Auskunft über den Verbleib von Kundengeldern zu erteilen: Das Landgericht verhängt Zwangshaft!

02.09.2010: Landgericht Nürnberg-Fürth - PM 30/10 vom 24.09.2010
Aktenzeichen: 12 O 11472/09

Auch im Zivilprozess kann vom Gläubiger „schweres Geschütz“ aufgefahren werden, wenn der Schuldner einer Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommt, die das Gericht gegen ihn ausgesprochen hatte. So hat das Landgericht Nürnberg-Fürth gegen den Geschäftsführer einer Versicherungsmakler-Gesellschaft Zwangshaft bis zu 6 Monaten angeordnet. Dieser hatte sich trotz einer rechtskräftigen Verurteilung standhaft geweigert, Auskunft darüber zu erteilen, wo und bei wem er 20.000.- Euro eingezahlt hat, die ihm von einem Kunden anvertraut worden waren. Er muss jetzt damit rechnen, im Auftrag dieses Kunden von einem Gerichtsvollzieher zur Erzwingung der Auskunft verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden.