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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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Bundesgerichtshof entwickelt Grundsätze zur Berechnung laufender Zinsen in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel fort

21.12.2010: Bundesgerichtshof - PM 242/2010 vom 21.12.2010
Aktenzeichen: XI ZR 52/08

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Bank bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein geschäftspolitisches Ermessen bei Festlegung des statt dessen geltenden laufenden Zinssatzes zusteht. Die entstandene Vertragslücke ist vielmehr im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung durch Heranziehung von Zinssätzen zu schließen, die der Zinsentwicklung des konkreten Prämiensparvertrags möglichst nahe kommen.