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Landesarbeitsgericht hält Schadensersatzforderung gegen ver.di wegen einer Streikmaßnahme für unbegründet
26.11.2010: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - PM 31/10 vom 26.11.2010
Aktenzeichen: 8 Sa 446/10
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, in welchem dieses eine Schadensersatzforderung eines Unternehmens aus dem Bereich Druck und Medien
gegenüber der Gewerkschaft ver.di wegen der Durchführung eines Warnstreiks
als unbegründet bezeichnet hatte.
Das Unternehmen war unmittelbar vor Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Druck und Medien Hessen e. V. in
letzterem von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt.
Das Landesarbeitsgericht hat zwar – anders als das Arbeitsgericht - einen
Nachweis des Statuswechsels für die Frage der Tarifbindung für nicht
erforderlich gehalten. Sodann hat es aber festgestellt, dass das
Unternehmen nicht jede Einflussmöglichkeit auf die Verhaltensweise des
Verbandes in der Tarifauseinandersetzung verloren habe, so dass der
durchgeführte Warnstreik der Unterstützung des auf den Abschluss eines
Tarifvertrages gerichteten Hauptarbeitskampfes habe dienen können. Auch die
Gesichtspunkte der Erforderlichkeit und Proportionalität seien gewahrt gewesen. Selbst wenn aber Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Streiks hätten bestehen können, sei nicht von einem Verschulden der Organe der Beklagten auszugehen gewesen.