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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Tätigkeit

12.10.2011: Finanzgericht Düsseldorf - Newsletter Dezember 2011
Aktenzeichen: 7 K 2296/11 E

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf können Kinderbetreuungskosten auch dann berücksichtigt werden, wenn aktuell keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die Aufwendungen aber im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Tätigkeit verausgabt werden. Die Entscheidung hat insbesondere für die Steuerpflichtigen Bedeutung, die im Hinblick auf die geplante Aufnahme einer Tätigkeit sich bereits im Vorfeld um eine Betreuung bemühen und z.B. aufgrund von Auseinanderfallen von Kindergartenjahr und Arbeitsaufnahme vor Beginn der Berufstätigkeit Aufwendungen für Kinderbetreuung tätigen.