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Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR

 

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Nachträge auf Testamenten sind ohne ordnungsgemäße Unterschrift unwirksam

22.09.2011: Oberlandesgericht Celle - PM vom 29.09.2011
Aktenzeichen: 6 U 117/10

Schreibt ein Erblasser in seinem Testament unterhalb seiner Unterschrift noch eine nachträgliche Verfügung, so ist diese unwirksam, wenn sie lediglich mit "D.O." unterzeichnet ist und es sich dabei nicht um die Initialen des Erblassers handelt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.